• RoflmasterBigPimp@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    15
    arrow-down
    1
    ·
    edit-2
    6 days ago

    Ob sie das Messer nach dem Prozess wieder haben wolle, fragt die Richterin, als sie am Ende der Sitzung am Mittwoch über die Beweisgegenstände spricht. „Nein, ich würde es sowieso zerstören wollen“, sagt die Angeklagte.

    Komische Frage.

    Naja das ist halt der “find out”-Teil.

    Soweit ich das verstehe ist es ja eindeutig das der Typ sie belästigt hat. Hätte Sie ihn gleich Umbringen müssen? Nein. Aber ich glaube ihr durchaus das dass ein Versehen war und all das hätte sich verhindern lassen wenn der Typ kein widerwärtiger Perverser gewesen wäre. Ich hoffe sie kommt frei. Jedoch so oder so hoffe ich das solche Schlagzeilen dafür sorgen das Mann sich das zwei Mal überlegt ob man ein widerwärtiges Stück Scheiße sein will oder eben nicht.

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      2
      arrow-down
      1
      ·
      edit-2
      5 days ago

      Komische Frage.

      Komische Antwort. Hast du je von jemandem gehört, der sein Messer zerstören will?

      Ich denke, die Frage geht in die Richtung von: “Wie sehr lieben haben Sie ihr Messer?” “Wie waffengeil sind Sie?”

      Bei der Beurteilung einer Notwehr muss man prüfen, welche verschiedenen Mittel jemandem zur Verteidigung zur Verfügung standen. Ein Aspekt davon ist, wie gut die Angeklagte mit dem Messer umgehen konnte.

      Und für diese Antwort, vermute ich,hat ein erfahrener Anwalt gut bei der Vorbereitung geholfen.

      • RoflmasterBigPimp@feddit.org
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        ·
        4 days ago

        Meinst du?

        Ich kann mir das schon vorstellen das wenn ich jemanden mit was-auch-immer ausversehen umgebracht habe, das ich das nicht mehr haben wollen würde.

        Aber kann auch gut sein das das Teil einer Strategie ist 🤔

        • NeoNachtwaechter@lemmy.world
          link
          fedilink
          arrow-up
          2
          arrow-down
          1
          ·
          3 days ago

          Meinst du?

          Na ja, jedenfalls bin ich mir sicher, dass die Frage einen Hintergedanken hatte.

          Denn dass beschlagnahmte Sachen hinterher irgendwann zurückgegeben werden, ist ja im Verfahren ganz normal vorgeschrieben und so ein gähnlangweiliges Detail muss ein Richter wohl kaum erwähnen.