Na ja, jedenfalls bin ich mir sicher, dass die Frage einen Hintergedanken hatte.
Denn dass beschlagnahmte Sachen hinterher irgendwann zurückgegeben werden, ist ja im Verfahren ganz normal vorgeschrieben und so ein gähnlangweiliges Detail muss ein Richter wohl kaum erwähnen.
Meinst du?
Ich kann mir das schon vorstellen das wenn ich jemanden mit was-auch-immer ausversehen umgebracht habe, das ich das nicht mehr haben wollen würde.
Aber kann auch gut sein das das Teil einer Strategie ist 🤔
Na ja, jedenfalls bin ich mir sicher, dass die Frage einen Hintergedanken hatte.
Denn dass beschlagnahmte Sachen hinterher irgendwann zurückgegeben werden, ist ja im Verfahren ganz normal vorgeschrieben und so ein gähnlangweiliges Detail muss ein Richter wohl kaum erwähnen.