Das kommt drauf an, ob sein ursprünglicher Angriff als beendet gelten kann. Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.
Geht er auf der Rolltreppe vier Stufen rückwärts auf deutlichen Abstand und sie folgt ihm, dann ist das evtl eine neue Situation mit Notwehr seinerseits. Ist sein Zurückweichen nur so ein Alibi Zurückzucken um ein paar cm, dann eher nicht.
Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.
Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.
Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.
Das kommt drauf an, ob sein ursprünglicher Angriff als beendet gelten kann. Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.
Geht er auf der Rolltreppe vier Stufen rückwärts auf deutlichen Abstand und sie folgt ihm, dann ist das evtl eine neue Situation mit Notwehr seinerseits. Ist sein Zurückweichen nur so ein Alibi Zurückzucken um ein paar cm, dann eher nicht.
(Bin nicht vom Fach)
Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.
Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.