• Fiona@lemmy.blahaj.zone
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    5 days ago

    Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.

    Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.

    Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.