
Dadurch das die AfD zumindest momentan einen liberaleren Kurs fährt, nachdem das BfV die Partei als gesichert Rechtsextrem eingestuft hatte, um vor den Gerichten herausgeputzt dazustehen, muss jetzt in letzter Instanz genau das festgestellt werden. Das Fazit aus der ganzen Klagerei ist das die AfD verboten werden kann da sie gegen die FDGO verstößt. Klar, wir die keine Juristen sind, aber wachen Auges das Auftreten der Partei und ihrer Mitläufer beobachten wussten das schon vorher. Anwalt Jun hat es stets erläutert und ist zum gleichen Ergebnis gekommen. Gut dass das Bundesverwaltungsgericht noch einmal bekräftigt hat warum die AfD eine antidemokratische und die FDGO zerstörende Partei ist und daher verboten gehört. Danke.
Naja, dafür musste an vielen anderen Stellen gespart werden. Ich werde es in jedem Fall genießen (jeden Tag unterwegs) und durch die Durchsicht der wahrscheinlich sehr vielen Bilder, werde ich noch sehr viel von haben. Meine kleine Webseite und Pixelfed freuen sich schon.