Amoklauf Ankündigung. Dazu brauchts keinen PC mitnehmen oder Durchsuchung. Die Sachen darf man erst nach einem Richterlichen Beschluss.
Gefahr im Vollzug ermächtigt nur die betreffende Person vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen oder, nur unter bestimmten Umständen, nach Personen in den Räumlichkeiten zu suchen. Alles andere entscheidet ein Richter.
Ich verstehe hier nicht so recht, wie sie ohne Durchsuchung innerhalb einer Stunde zu dem Schluss kommen, dass an den Vorwürfen doch nichts dran ist. Ein echter Amokläufer würde das doch genauso abstreiten wie ein zu unrecht Beschuldigter.
Amoklauf Ankündigung. Dazu brauchts keinen PC mitnehmen oder Durchsuchung. Die Sachen darf man erst nach einem Richterlichen Beschluss.
Gefahr im Vollzug ermächtigt nur die betreffende Person vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen oder, nur unter bestimmten Umständen, nach Personen in den Räumlichkeiten zu suchen. Alles andere entscheidet ein Richter.
Ich verstehe hier nicht so recht, wie sie ohne Durchsuchung innerhalb einer Stunde zu dem Schluss kommen, dass an den Vorwürfen doch nichts dran ist. Ein echter Amokläufer würde das doch genauso abstreiten wie ein zu unrecht Beschuldigter.
Gibt’s mit Sicherheit vernünftige Gründe, so tief bin ich nicht drin.