Internet-Dienste, die Anonymität und Verschlüsselung anbieten, sollen als erste eine Chatkontrolle durchführen. Das geht aus Dokumenten der belgischen Ratspräsidentschaft hervor, die wir veröffentlichen. Bürgerrechtsorganisationen aus ganz Europa fordern die Ablehnung des Vorschlags.
Naja, es gäbe ja mit dem “Hackerparagrafen” (§ 202 StGB) durchaus einen Präzendenzfall… wenn man nicht sogar diesen direkt darauf anwenden könnte.
Aber vielleicht denke ich auch einfach nur zu negativ…
Kannst du mir einen Link für den Präzedenzfall schicken? Ich könnte mir nämlich nicht vorstellen, wie der Hackerparagraph dafür relevant sein könnte. Der dreht sich ja um das unerlaubte Zugreifen und nicht um das verschleiern.