• GCostanzaStepOnMe@feddit.de
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    1 year ago

    Das ist eine komplizierte Frage die schon länger besteht. Ich bin da persönlich auch mit meinem Laienwissen am Ende, aber eine vereinfachte Antwort würde zumindest beinhalten dass

    • der Zusammenschluss von post WK2 Deutschland mit Österreich von den Großmächten verboten wurde
    • Österreich, historisch von Habsburg dominiert, und Deutschland, historisch von Preußen dominiert, sowieso unterschiedliche Selbstauffassungen hatten.

    Das hat per se aber auch nichts mit dem Präfix “wieder” zu tun, den du im original Post anprangerst.

    • Guildo@feddit.deOP
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      1 year ago

      Und dann stellt sich auch die Frage warum man so sehr am Volk hängt? Dürfte doch mittlerweile völlig egal sein. Woher kommt denn dieses Volksgehabe? (überspitzt könnte man auch völkisch sagen) - Es kommt derselbe Blödsinn bei rum, wie bei meiner anderen Frage.

      • GCostanzaStepOnMe@feddit.de
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        1 year ago

        Dass du dem Volksbegriff nicht viel abgewinnen kannst ist vollkommen irrelevant für den historisch gewachsenen Begriff “Wiedervereinigung”. Dieser bezieht sich eben auf eine Selbstauffassung der Deutschen als Volk.

        Ich bin auch kein Fan von Monarchie, trotzdem sage ich “deutsches Kaiserreich”, nicht “deutsches Reich unter illegitimer vererbarer Herrschaft”.

        • Guildo@feddit.deOP
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          1 year ago

          Das ist alles unehrlich und wie beide wissen das. Man soll doch einfach sagen, dass man hier noch an nationalistischer Ideologie hängt.

          • GCostanzaStepOnMe@feddit.de
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            1 year ago

            Ich sehe nichts unehrliches hier. Natürlich ist das nationalistisch. Volk und Nation sind immer verwandte Begriffe. Hier aus unserem GG:

            Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

            von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

            Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.