Die Bundesregierung hat sich auf die Bedingungen für Zeitverträge an Hochschulen geeinigt. Das teilte Bildungsministerin Stark-Watzinger in Berlin mit. Vorgesehen ist nun, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach einer Promotion künftig nur noch vier statt sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen.
Da könnte man ins Grübeln kommen, wie naheliegend die Assoziation von Wissenschaft und Klug nun tatsächlich sein mag…