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    8 months ago

    Um die Zeitverträge im Wissenschaftsbetrieb wird seit Jahren gerungen. Ein früherer Entwurf hatte eine Verkürzung der Höchstbefristungsdauer der Zeitverträge nach der Promotion auf drei Jahre vorgesehen. Das war unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert worden. Nach den Worten der stellvertretenden GEW-Vorsitzenden Keller hätte das dazu geführt, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler “drei Jahre früher auf die Straße setzen als heute”. Ihr fehlten verbindliche Vorgaben für eine Entfristung der Verträge.

    Das klingt leider eher nach Kosmetik als nach Ursachenbekämpfung.