Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen “das Gebot der Staatsferne der Presse” verstößt.
Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen “das Gebot der Staatsferne der Presse” verstößt.
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