In der geplanten Änderung geht es um den Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes. Bisher stellt das Gesetz unter Strafe, wer Menschen gegen Geld in die EU bringt, also als Gegenleistung “einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt”. Die bestehende Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen angezeigten Rettung durch zivile Organisationen wird durch den geplanten Gesetzesentwurf allerdings aufgehoben. In Zukunft wird kein finanzieller Vorteil notwendig sein, um eine Strafbarkeit zu begründen, eine Ausnahme für humanitäre Arbeit ist nicht vorgesehen.
Sie dürfen doch weiterhin Seenot Rettung betreiben, es geht ja nur darum wenn sie die Menschen in die EU bringen wollen.
Also was wenn sie menschen kurz vor italien retten müssen Sie die wieder ganz zurück verschiffen und erst dort können sie medizinische Hilfe bekommen?
Ich habe mir den Gesetzesentwurf nicht angesehen, kann die Frage also nicht beantworten. Jedoch einen Hinweis möchte ich geben: Die meisten Seenotrettungen erfolgen nicht in der Nähe des EU-Festlands.
Wahrscheinlich nicht mal in der nähe von Inseln
https://img.zeit.de/politik/ausland/2017-07/heatmap-mittelmeer2/original__1000x849
https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-07/seenotrettung-mittelmeer-fluechtlinge-boote-ngos-marine
Etwas älter aber ich glaub nicht das sich da viel geändert hat.
Nein in den Nächsten Hafen.
Heisst wenn die vor italien kentern können sie die nach Italien bringen, wenn die aber schon in der Nähe des Startpunkts kentern müssen die dahin zurück gebracht werden. Wenn sie in der Nähe Griechenland kentern nach Griechenland.
Gemäss Seenotrecht haben die Retter aber kein Anrecht drauf einen weiter entfernten Hafen zu wählen, ausser der Zielhafen leitet sie zu einem anderen.