Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Es würde aber auch wenig bringen, wenn man ein Verfahren führen dürfte, am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte doch schuldig ist, und dann alle Beteiligten ohne Konsequenzen wieder ihrer Wege gehen. Das wäre ja fast nur Ressourcenverschwendung.
Dass aus dem Verbot der Doppelbetrafung auch ein Verbot der doppelten Strafverfolgung führt, macht meines Erachtens absolut Sinn. Aber gut, wenn man da nochmal Belege gefunden hat, umso besser.
Es würde aber auch wenig bringen, wenn man ein Verfahren führen dürfte, am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte doch schuldig ist, und dann alle Beteiligten ohne Konsequenzen wieder ihrer Wege gehen. Das wäre ja fast nur Ressourcenverschwendung.
Dass aus dem Verbot der Doppelbetrafung auch ein Verbot der doppelten Strafverfolgung führt, macht meines Erachtens absolut Sinn. Aber gut, wenn man da nochmal Belege gefunden hat, umso besser.