Bei den kommunalen Drogenhilfen in Nordrhein-Westfalen regt sich Kritik an der Umsetzung der geplanten Cannabis-Legalisierung, die gerade erst ihre erste Hürde im Bundestag genommen hat. Die Legalisierung ist eines der Prestigeprojekte der Ampelkoalition und von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Aus einer Stellungnahme von 24 Drogenhilfen in NRW, die CORRECTIV vorliegt, geht hervor: Sie sehen vor […]
Die Diskrepanz liegt auch in einem völlig schwachsinnigen Cannabisurteil des BVerfG von 1997 in dem so geniale Aussagen getroffen werden wie, Tabak sei kein Rauschmittel weil es keinen Rausch erzeugen würde und Alkohol hätte ja vor allem eine kulturelle Bedeutung als Genussmittel und nicht als Rauschmittel. Deswegen sei der Vergleich nicht notwendig und auch wenn, dann ist das Argument bei Alkohol könne man nicht wirksam verbieten, weil der eben Tradition ist, für das Gericht gültig. Denn was Traditionell verboten ist, darf auch aus Tradition weiter verboten werden. Wird zwar bei Frauenwahlrecht, Homosexualität und anderen Errungenschaften nicht so gehandhabt, aber das ist eben Deutschland.
Die Diskrepanz liegt auch in einem völlig schwachsinnigen Cannabisurteil des BVerfG von 1997 in dem so geniale Aussagen getroffen werden wie, Tabak sei kein Rauschmittel weil es keinen Rausch erzeugen würde und Alkohol hätte ja vor allem eine kulturelle Bedeutung als Genussmittel und nicht als Rauschmittel. Deswegen sei der Vergleich nicht notwendig und auch wenn, dann ist das Argument bei Alkohol könne man nicht wirksam verbieten, weil der eben Tradition ist, für das Gericht gültig. Denn was Traditionell verboten ist, darf auch aus Tradition weiter verboten werden. Wird zwar bei Frauenwahlrecht, Homosexualität und anderen Errungenschaften nicht so gehandhabt, aber das ist eben Deutschland.