Ein Beifahrer filmt bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten. Das ist nicht erlaubt, urteilt das Landgericht Hanau. Das Gespräch mit dem Beamten darf er nicht aufnehmen. Die Rechtslage ist umstritten.
Das ist schon viel Halbwissen. Jede Person in Deutschland muss ausweisende Dokument (sprich Perso oder Reisepass) besitzen. Man muss sie aber nicht bei sich führen.
Auf der anderen Seite kann ein Polizist der Situation angemessenende Mittel anwenden, um die Personalien einer Person festzustellen.
Was angemessen ist, ist immer ein gewisses Spektrum. Beim Verdacht auf eine Straftat kann es durchaus ein Gang aufs Revier bedeuten. Hat der Beamte jedoch keinen Grund anzunehmen, dass Selbstangabenen falsch sind, ist das als ausreichend zu akzeptieren.
Hat der Beamte jedoch keinen Grund anzunehmen, dass Selbstangabenen falsch sind, ist das als ausreichend zu akzeptieren.
Aber das ist doch nur eine Frage von Mißtrauen und Kreativität. Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.
Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.
Du hast das zentrale Problem unseres Polzeiapperats erkannt. Wer kontrolliert eigentlich die Polizei? Wen soll man ansprechen, wenn sich ein Polizeibeamter falsch verhält?
Das ist in diesem Fall halt möglicherweise der Kumpel des entsprechenden Beamter, der mit ihm schon seit Jahren auf der Wache sitzt.
Warum sollte er auch? Muss er? Ich wüsste nicht warum.
Leider muss er das schon. Jeder muss nach Aufforderung der Polizei sich ausweisen können. Kann aber auch bullshit Halbwissen meinerseits sein.
Das ist schon viel Halbwissen. Jede Person in Deutschland muss ausweisende Dokument (sprich Perso oder Reisepass) besitzen. Man muss sie aber nicht bei sich führen.
Auf der anderen Seite kann ein Polizist der Situation angemessenende Mittel anwenden, um die Personalien einer Person festzustellen.
Was angemessen ist, ist immer ein gewisses Spektrum. Beim Verdacht auf eine Straftat kann es durchaus ein Gang aufs Revier bedeuten. Hat der Beamte jedoch keinen Grund anzunehmen, dass Selbstangabenen falsch sind, ist das als ausreichend zu akzeptieren.
Aber das ist doch nur eine Frage von Mißtrauen und Kreativität. Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.
Du hast das zentrale Problem unseres Polzeiapperats erkannt. Wer kontrolliert eigentlich die Polizei? Wen soll man ansprechen, wenn sich ein Polizeibeamter falsch verhält?
Das ist in diesem Fall halt möglicherweise der Kumpel des entsprechenden Beamter, der mit ihm schon seit Jahren auf der Wache sitzt.