Ein Beifahrer filmt bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten. Das ist nicht erlaubt, urteilt das Landgericht Hanau. Das Gespräch mit dem Beamten darf er nicht aufnehmen. Die Rechtslage ist umstritten.
Krass, daß Polizisten grundsätzlich nicht einfach dokumentiert werden dürfen. Wo Staatsgewalt eigesetzt wird, hat Dokumentation erlaubt zu sein. Punkt. Keine Diskussion.
Krass, daß Polizisten grundsätzlich nicht einfach dokumentiert werden dürfen. Wo Staatsgewalt eigesetzt wird, hat Dokumentation erlaubt zu sein. Punkt. Keine Diskussion.