Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen (Az. 16 B 288/23) wurde durch den Beschwerdeführer der Antrag gestellt, dass die Antragsgegnerin es zu unterlassen habe, seine personenbezogenen Daten elektronisch, ohne eine Ende-zu-Ende-Versc
Ich wünschte der Artikel würde konkret sagen wie die Daten übermittelt worden sind. Die sprechen nur von TLS 1.2. Für mich hört sich das so an, als ob er seine Daten von einer Webseite heruntergeladen hat. Klingt ausreichend für mich.