Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen (Az. 16 B 288/23) wurde durch den Beschwerdeführer der Antrag gestellt, dass die Antragsgegnerin es zu unterlassen habe, seine personenbezogenen Daten elektronisch, ohne eine Ende-zu-Ende-Versc
Das liest sich wie: Behörden müssen Gebäude nicht grundsätzlich abschließbar halten.