Die gesetzliche Krankenversicherung steckt in den roten Zahlen. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis schlägt deshalb eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Geht es nach ihm, könnte sie um rund 2500 Euro steigen.
Nein, keine “Mindestens-” oder “Zusatzleistungen”.
Eine Mindestleistung ist bei einer Bürgerversicherung nicht mehr notwendig.
Zusatzleistungen wie ein Einbettzimmer, Krankentagegeld, Reiseimpfungen, Bergung bei Ausübung von speziellen Sportarten, usw. sind als Leistungen eines Gesundheitssystem, das über allg. Steuern finanziert wird, durchaus in Frage zu stellen.
Ich sehe jedoch auch keinen Grund, weshalb man sich nicht gegen die Kostenübernahme versichern sollte.
Das führt nur weiter dazu, dass weniger vermögende Menschen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem haben als vermögendere Menschen.
Die Ressourcen (Personell, Technisch, Rohstoffe) in einem Gesundhetssystem sind begrenzt. Wir sprechen nur davon, auf welche Art wir diese Verteilen.
Verteilen nach wirklichem Bedarf endet in einer Definition des Notwendigen.
Nach Verfügbarkeit endet in einer möglichst gleichmäßigen, jedoch niedrigen Leistung.
In allen Fällen einen Leistungskatalog benötigen und definieren müssen.
Es wird immer neue Ideen, Technik und Ansätze geben, die darin noch nicht enthalten sind.
Wir sollen es Menschen, in ihrer Not, überlassen, ob diese auch Alternativen oder Ergänzungen eventuell selbst finanzieren. Notfalls, auch über eine von ihrem selbst bezahlten Versicherung.
Der atugang zum Gesundheitssystem ist hierdurch nicht schlechter. Es birgt nur die Gefahr, dass nach aktuellem Entwicklungsstand sinnvollen Maßnahmen aus Kostengründen als sinnlos deklariert werden.
Andererseits wird auch weniger Geld für nur möglicherweise sinnvolle Maßnahmen ausgegeben und weniger Erfahrungen damit gesammelt.
Es bleibt bei dem Problem der Definition von “sinnvoll” für Einzelfälle.
Eine Mindestleistung ist bei einer Bürgerversicherung nicht mehr notwendig.
Zusatzleistungen wie ein Einbettzimmer, Krankentagegeld, Reiseimpfungen, Bergung bei Ausübung von speziellen Sportarten, usw. sind als Leistungen eines Gesundheitssystem, das über allg. Steuern finanziert wird, durchaus in Frage zu stellen. Ich sehe jedoch auch keinen Grund, weshalb man sich nicht gegen die Kostenübernahme versichern sollte.
Die Ressourcen (Personell, Technisch, Rohstoffe) in einem Gesundhetssystem sind begrenzt. Wir sprechen nur davon, auf welche Art wir diese Verteilen. Verteilen nach wirklichem Bedarf endet in einer Definition des Notwendigen. Nach Verfügbarkeit endet in einer möglichst gleichmäßigen, jedoch niedrigen Leistung.
In allen Fällen einen Leistungskatalog benötigen und definieren müssen. Es wird immer neue Ideen, Technik und Ansätze geben, die darin noch nicht enthalten sind. Wir sollen es Menschen, in ihrer Not, überlassen, ob diese auch Alternativen oder Ergänzungen eventuell selbst finanzieren. Notfalls, auch über eine von ihrem selbst bezahlten Versicherung.
Der atugang zum Gesundheitssystem ist hierdurch nicht schlechter. Es birgt nur die Gefahr, dass nach aktuellem Entwicklungsstand sinnvollen Maßnahmen aus Kostengründen als sinnlos deklariert werden. Andererseits wird auch weniger Geld für nur möglicherweise sinnvolle Maßnahmen ausgegeben und weniger Erfahrungen damit gesammelt.
Es bleibt bei dem Problem der Definition von “sinnvoll” für Einzelfälle.