Source zur Info mit dem Link:
https://bsky.app/profile/larswienand.bsky.social/post/3lp2x7vyc5227
Direktlink:
https://assets.cicero.de/2025-05/Geheimgutachten_Teil A.pdf
https://assets.cicero.de/2025-05/Geheimgutachten_Teil B.pdf
Edit:
Ich habe es noch nicht gelesen aber ich hoffe, die haben die Quellen geschwärzt.
Edit-2:
Auch wenn das aus der Presse kommt gilt: Bis das verifiziert ist, sollte man vorsichtig sein.
Edit-3:
Vielen Dank an @korn für den fehlenden Teil B des Gutachtens.
Erstens war das ganze wohl eh “Nur für den Dienstgebrauch”, und zweitens bin ich der Ansicht so etwas gehört direkt in die Öffentlichkeit… das einzige was eine (kurzfristige) Zurückhaltung rechtfertigen könnte ist der etwaige Schutz von Informanten, aber nach dem was ich davon bisher gesehen habe bezieht sich wohl das meiste eh auf öffentliche Aussagen aus dem Wahlkampf bzw. Social Media Posts.
“Nur für den Dienstgebrauch” ist der offizielle Name für eine Geheimhaltungsstufe.
Ist die niedrigste Stufe.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsgrad
Das war mir durchaus bekannt, ich habe lange genug in einem Bereich gearbeitet wo so etwas relevant war ;-)
Habe ich vermutet so wie du es formuliert hast. Wollte trotzdem den Kontext für andere herstellen.
So wie ich es verstanden habe ging es dabei vor allem um Quellenschutz.