Das Bundeskabinett hat die teilweise Freigabe von Cannabis zum privaten Gebrauch gebilligt.

Das Bundeskabinett hat die teilweise Freigabe von Cannabis zum privaten Gebrauch gebilligt. Durch einen am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei gestellt werden. Der Bezug soll über sogenannte Cannabis-Clubs ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sollen zudem bis zu drei Pflanzen erlaubt sein.

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  • MyFairJulia@lemmy.world
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    1 year ago

    Warum ist der sichere Konsum nur mit Cannabis-Clubs möglich und nicht z.B. mit Cannabis, welches durch Unternehmen angebaut, durch den Staat kontrolliert und schließlich in einem Laden mit Alterskontrolle rausgegeben wird und dessen THC-Gehalt gedeckelt ist? Was ist das denn für eine Legalisierung, in der der Staat schnell eine Liste raussuchen kann mit allen Konsumenten aus allen Cannabis-Clubs um was weiß ich anzustellen? Woher kommen denn diese Limits von 30 Gramm für unter 18-21 Jährige und 50 Gramm für alle über 21 bzw. wo bleiben solche Limits bei Alkohol und Nikotin? Und warum ist die Frage nach einem maximalen THC-Gehalt im Körper bei der Autofahrt nicht schon längst geklärt?

    • hh93@lemm.ee
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      1 year ago

      Weil das halt nichts ist weil man als Staat einfach so beschließen kann ohne die Gesetze auf EU-Ebene an zu passen

      waäre anders zwar besser aber geht nicht so lange sich nicht auch in einigen anderen Ländern was ändert - und dafür ist so eine teillegalisierung in Deutschland hoffentlich der erste Schritt

      • Geizeskrank@feddit.de
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        1 year ago

        Soweit ich das mitbekommen habe, gibt es auf europäischer Ebene keine Gesetze, welche dagegen sprechen.

        • Blaubarschmann@feddit.de
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          1 year ago

          Vielleicht keine offiziellen Regularien, aber doch gemeinsame Vereinbarungen der Staaten. Zumindest soweit bindend, dass der EuGH das nach ner Klage relativ schnell wieder einstellen würde. Das Risiko will man nicht eingehen

    • HansMustermann@feddit.de
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      1 year ago

      Deine Beschreibung würde halt ein Mautdebakel 2.0 werden. Was jetzt kommt ist quasi der erste mögliche Schritt, der ohne Gesetzesanpassung auf EU-Ebene möglich ist.

    • glimpseintotheshit@sh.itjust.works
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      1 year ago

      Stimme in beiden Punkten absolut zu. Ich habe mit 13 angefangen zu kiffen (bis ich 19 war sehr viel) und bin überzeugt, dass ich heute kognitiv viel besser dastünde, wenn das nicht so gewesen wäre.

      Story zum Thema Polizei: Erst letztes Jahr (war zu dem Zeitpunkt 30) wurde ich ohne Fahrauffälligkeiten spät abends angehalten. Mister Arschloch-Polizist hat mich bei -3 Grad im T-Shirt seine Auf-einer-geraden-Linie laufen Tests machen lassen, die ich nicht bestanden habe, weil ich vor Angst und Kälte kaum einen Fuß vor den anderen bekommen habe.

      Daraufhin wurde ich aufgefordert in einen Becher zu pinkeln, während er mir mit seiner Taschenlampe auf den Penis leuchtet. Als ich mir das nicht gefallen ließ, nahmen sie mich mit zur Wache, mein Auto musste ich an Ort und stelle stehen lassen.

      Auf der Wache wurde ich dann in eine Zelle gesteckt, bis drei Stunden später der Arzt anrückte, um mir Blut abzunehmen. Bis ich da endlich wieder draußen war, war es halb sechs Uhr morgens. Dann hat man mich vor die Tür gesetzt, immer noch Minusgrade, immer noch im T-Shirt und ich konnte eine halbe Stunde auf den Bus warten, der zu mir fuhr.

      Ende vom Lied: weil ich am Tag davor einen Joint geraucht habe und noch einen einstelligen NANOGRAMM Wert THC im Blut hatte, konnte ich 800€ latzen mit einem Monat Fahrverbot.

    • neutronst4r@beehaw.org
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      1 year ago

      Die Polizei kontrollieren nicht einzelne Jugendliche. Es ist doch eines der Ziele den Aufwand der Polizei zu reduzieren. Die werden die Clubs kontrollieren. Die Clubs werden In der Verantwortung stehen die herausgegebenen Menge zu dokumentieren und zu beschränken.

      Ich behaupte nicht, dass es keine Probleme in der Polizei gibt, aber dein allgemeiner Hass ist nicht gerechtfertigt.