"Am 21. Juni 1972 beschloss der Deutsche Bundestag das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einstimmig. Bis zu dem Tag war Leiharbeit in Deutschland verboten. (...)Mit diesem Freibrief im Rücken und mit Hilfe der „Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010“ der Schröder – Regierung Anfang des Jahrhunderts, bekam die Leiharbeit unglaublichen Aufwind. (...) Die menschenverachtende Leiharbeit ist zu einem eigenständigen System des Arbeitsmarktes geworden. Sie befeuert die atypische Beschäftigung und den gesamten Niedriglohnsektor. Dabei ist sie eingebettet in die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierungen, Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, Arbeitsvermittlung der BA, abgesichert und legitimiert durch das Sanktionsregime der Jobcenter. Und die DGB-Gewerkschaften spielen die dazugehörige Begleitmusik." Beitrag vom 21. Juni 2023 auf gewerkschaftsforum.de mit guter Darstellung der Chronologie